Die Ursprünge unserer Kanzlei reichen bis 1886 zurück. Spezialisierung und ständige Fortbildung der einzelnen Anwälte gewährleisten hochqualifizierte und praxisnahe Beratung vor Ort und sachkundige Vertretung vor allen deutschen Gerichten (außer BGH).

Grenzüberschreitende Probleme unserer Mandanten lösen wir in bewährter Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Kooperationspartnern, insbesondere in Österreich und Italien.

Der Schwerpunkt unserer zukunftsorientierten Tätigkeit liegt auf allen Bereichen des Zivilrechts und des Sozialrechts.