In der unternehmerischen Praxis, aber auch im Privatbereich wird der Vertragsgestaltung meist viel zu wenig Beachtung geschenkt. Erst wenn Geldforderungen uneinbringlich werden oder andere vertragliche Pflichten nicht durchgesetzt werden können, sieht man, wie wichtig gute Verträge sind. - Dann ist es jedoch zu spät.

Die in der Praxis vielfach verwendeten Musterverträge sind zu allgemein und spiegeln den zu regelnden Sachverhalt oft ungenau oder falsch wieder.

Die eigene Verhandlungsposition ist immer schlechter, wenn der Vertragspartner den Vertrag vorgibt. Geht man jedoch mit konkreten Vorgaben und Vorschlägen in die Verhandlung, hat man von Anfang an die besseren Karten.

Unverzichtbar im unternehmerischen Bereich ist die Verwendung speziell für das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmen zugeschnittenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Musterverträge.

 

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Vertragsgestaltung mit in- und ausländischen Vertragspartnern unter Berücksichtigung von juristischen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten, Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Musterverträgen

  • „Vertragstüv“ für Ihr Unternehmen

  • Vertragsmanagement

  • Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhandlung mit in- und ausländischen Vertragspartnern

 

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. jur. Werner Scheuer  für den Bereich Bauverträge und für den Bereich Verträge in der unternehmerischen Praxis

RA Karl W. Fricke für den Bereich Vereinbarungen im Erb- und Familienrecht sowie Unternehmensnachfolge

RA Robert Multrus für den Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht.

RA Hermann Grube für den Bereich Öffentliches Recht und Erschliessungsverträge.